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27.04.2020

BGW verlängert Zahlungsfrist

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) verschickt immer Ende April die Beitragsrechnungen für das Vorjahr. Aufgrund der Corona-Krise hat die BGW mitgeteilt, dass die Zahlungsfrist in diesem Jahr um einen Monat bis zum 15. Juni 2020 verlängert ist.

Ratenzahlung und Stundung ist möglich

Die BGW kommt den Physiotherapiepraxen bei Bedarf bei der Beitragszahlung entgegen. Nach Erhalt der Beitragsrechnung kann ein Praxisinhaber eine Stundung oder Ratenzahlung bei der BGW beantragen. Allerdings weist die BGW ausdrücklich darauf hin, dass sie auf die Beitragszahlungen angewiesen ist, da davon jeweils rückwirkend die Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung bezahlt werden.

Alle Informationen rund um die diesjährige Beitragserhebung der BGW gibt es unter www.bgw-online.de/corona-beitraege. Auf dieser Seite hat die BGW auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Beitragsberechnung gelistet. Bei speziellen Fragen zum Mitgliedsbeitrag ist auf dem Beitragsbescheid eine Servicenummer für telefonische Rückfragen angegeben.