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14.04.2020

Schutzschirm kommt, Vorbereitungen dazu laufen

Am Karfreitag und -samstag ging es bereits bundesweit durch die Medien: Der Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, plant Ausgleichszahlungen für Physiotherapeuten zur Abfederung der aktuellen Krisensituation. Der sogenannte Schutzschirm für Heilmittelerbringer wird aktuell in Form einer Rechtsverordnung im Bundesgesundheitsministerium ausformuliert. Wir erwarten dazu in den nächsten Tagen letzte Informationen, die wir dann umgehend an Sie weitergeben!

In den letzten Wochen sind die Behandlungszahlen in den Physiotherapiepraxen erheblich zurückgegangen – abhängig von Region und Patienten um 50 bis 90 Prozent. Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass coronabedingte Terminabsagen nicht nachgeholt werden können und die damit entstehenden Umsatzeinbußen dauerhafte Finanzierungslücken in den Praxen hinterlassen werden.

Ziel der Politik und auch der Kostenträger ist es nun, die therapeutische Patientenversorgung während der Krise und vor allem danach sicherzustellen. Aus diesem Grund hat PHYSIO-DEUTSCHLAND gemeinsam mit den Mitgliedsverbänden des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) einen Schutzschirm für alle Physiotherapiepraxen gefordert. "Unsere Argumente haben überzeugt und wir konnten gegenüber der Politik den Ernst der Lage glaubhaft darstellen", erklärt Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Was aktuell geplant ist – ein erster Überblick

Laut Medienberichten plant der Minister aktuell eine einmalige Ausgleichzahlung von 40 Prozent der Vergütung, die eine Praxis im 4. Quartal 2019 von den gesetzlichen Krankenversicherungen erhalten hat. Diese Einmalzahlung verbleibt komplett in der jeweiligen Praxis und soll zunächst aus den Finanzreserven des Gesundheitsfonds finanziert werden.

In der vom Bundesministerium für Gesundheit erlassenen Rechtverordnung werden zum Beispiel die Voraussetzungen geregelt, die erfüllt sein müssen, um eine Ausgleichszahlung zu erhalten, die Beantragung und Auszahlung der Hilfsgelder. Dabei soll auf die von den Krankenkassen auf Landesebene im September 2019 für die Zulassungsverfahren gegründeten Arbeitsgemeinschaften zurückgegriffen werden. „Ziel des Ministers ist es, die Ausgleichszahlungen möglichst bürokratiearm und schnell auf den Weg zu bringen“, betont Andrea Rädlein und beruft sich dabei auf Rückmeldungen aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Die Ausgleichzahlung für die coronabedingten Umsatzeinbußen ist ein extrem wichtiger Baustein zum Erhalt der Praxen. Darüber hinaus fallen in den Praxen aber aktuell deutlich höhere Kosten für Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel an. Auch hier fordern wir seit Wochen eine entsprechende Kostenerstattung durch die Krankenkassen.

Die weltweite Nachfrage, fehlende (kostenfreie) Zurverfügungstellung seitens der zuständigen staatlichen Stellen und jede Menge unseriöser Anbieter auf dem Markt, haben nicht nur die Preise nach oben getrieben, sondern die Beschaffung nahezu unmöglich gemacht. Auch hier gibt es nun positive Signale aus der Politik: Soweit den Praxen im Zuge der Corona-Krise zusätzliche Kosten für Hygiene- und Schutzmaßnahmen entstehen, soll es auch dafür eine Erstattung geben. Deshalb der Hinweis: Verwahren Sie entsprechende Belege auf, um zur gegebenen Zeit diese Erstattung zu beantragen. Sobald Klarheit darüber besteht, ab wann und wie das möglich sein wird, werden wir Sie informieren.

Wie es nun weitergeht

Wir erwarten bereits in den nächsten Tagen die neue Rechtsverordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Sobald uns diese vorliegt und die einzelnen Schritte für die Beantragung und das Verfahren vorliegen, informieren wir Sie direkt über unsere Mitgliedernewsletter, online auf der Homepage und stehen Ihnen dann natürlich auch für Fragen in der telefonischen sowie der E-Mail-Beratung zur Verfügung.
In den letzten Tagen sind bereits zahlreiche Fragen an uns herangetragen worden, die wir fortlaufend prüfen, um diese dann in die Gespräche mit unseren Ansprechpartnern in der Politik und bei den Kostenträgern einfließen lassen, so zum Beispiel die Frage, wie Ausgleichszahlung bei Neugründung oder kürzlich erfolgten Praxisübernahmen ermittelt werden. Diese und viele weitere Fragen werden wir noch im Rahmen der Fertigstellung der Rechtsverordnung versuchen klären zu lassen.

Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Landesverband oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)physio-deutschland.de. Wir antworten Ihnen schnellstmöglich!