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27.03.2020

Wir setzen auf den nächsten Rettungsschirm – Versorgung sichern, jetzt!

Am 25. März 2020 hat der Deutsche Bundestag den ersten Rettungsschirm für Krankenhäuser und Ärzte im Eilverfahren beraten und beschlossen. Dieser soll im ersten Schritt die Akutversorgung von Covid-19-Patienten sicherstellen. Physiotherapeuten profitieren davon leider noch nicht.

Aber: Unsere vielen Gespräche mit Abgeordneten und der Presse in den letzten Tagen haben bereits erste Reaktionen gezeigt. Sowohl Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit, als auch zahlreiche Abgeordnete haben sich klar positioniert: Weitere Maßnahmen für weitere Berufsgruppen der Gesundheitsversorgung müssen und werden folgen.

"Wir nehmen die Verantwortlichen in der Politik und bei den Kostenträgern beim Wort und rechnen deshalb mit Vorschlägen für eine schnelle Unterstützung unserer Praxen in den nächsten Tagen", erklärt Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Zweiter Rettungsschirm muss auch Physiotherapeuten einschließen

PHYSIO-DEUTSCHLAND fordert konkret Ausgleichzahlungen zur Unterstützung der Physiotherapiepraxen bundesweit. Hohe Umsatzeinbußen durch ausbleibende Patienten gefährden aktuell den Fortbestand der Praxen als zugelassene Leistungserbringer gemäß § 124 Abs. 1 SGB V. Damit ist die Patientenversorgung massiv gefährdet. Physiotherapie ist ein unverzichtbarer Teil der Gesundheitsversorgung in Deutschland – auf uns bauen viele Patienten und deren Angehörige. "Die Politik muss sehr zeitnah ein deutliches Zeichen in unsere Richtung senden", betont Andrea Rädlein, die Dringlichkeit eines weiteren Rettungsschirms durch die Politik.

Mit konkreten Vorschlägen sind die Mitgliedsverbände des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) auf die Politik zugegangen. „Unsere Forderungen auf zeitnahe Ausgleichzahlungen haben Bestand“, so Andrea Rädlein. Jetzt geht es um deren Umsetzung“, erklärt die Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Ausgleichszahlungen erforderlich

Aus Sicht des SHV sollte die Grundlage für die Berechnung der Höhe der Ausgleichszahlungen die Umsätze des zugelassenen Heilmittelerbringers im Rahmen der Behandlung der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung im 4. Quartal 2019 sein. Maßgebliche Basis zur Ermittlung der Höhe der Ausgleichszahlung ist dann der für die Monate Oktober bis Dezember durchschnittlich abgerechnete Bruttoumsatz (inkl. Zuzahlung) aus allen Leistungen, die die GKV vergütet hat.

Außerdem fordert PHYSIO-DEUTSCHLAND die Krankenkassen auf, den Leistungserbringern die zusätzlichen Kosten für außerordentliche Maßnahmen zu erstatten, die zur Sicherstellung der Heilmittelversorgung während des Bestehens der epidemischen Notlage nach § 5 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz erforderlich sind. Hierzu steht eine Antwort der Kostenträger noch aus.

Wie es weiter geht – gemeinsam den Druck hochhalten!

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sogenannte Prüfaufträge für die Unterstützung weiterer Berufsgruppen in der Gesundheitsversorgung bereits Anfang dieser Woche an die zuständigen Mitarbeiter in seinem Ministerium gegeben. „Wir sind im intensiven Austausch mit der Arbeitsebene im Ministerium und betonen in unseren Gesprächen die Dringlichkeit von Ausgleichszahlungen“, sagt Thorsten Vogtländer, Geschäftsführer von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Parallel zu den Aktivitäten auf der Bundesebene, finden Gespräche mit Vertretern des GKV-Spitzenverbandes sowie mit vielen Bundestagsabgeordneten in ihren Wahlkreisen statt. In den letzten drei Tagen haben wir mit drei Pressemitteilungen bundesweit und auch regional die Presse über die prekäre finanzielle Situation in der Physiotherapie informiert. Täglich erreichen uns seit dem Presseanfragen im zweistelligen Bereich. "Dieses Interesse halten wir hoch bis die Politik uns mit ihren Hilfsmaßnahmen berücksichtigt", betont Andrea Rädlein. Über den weiteren Verlauf werden wir aktuell berichten!