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14.12.2023 – Regionalverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland

Änderungen zum Jahreswechsel – Auszug wichtiger Neuerungen für das Jahr 2024

In diesem Jahr haben wir exklusiv für unsere Mitglieder ein paar wichtige Änderungen, die das neue Jahr mit sich bringen wird, zusammengestellt:

Rentenversicherung: Reguläre Altersgrenze steigt auf 66 Jahre

Auf 66 Jahre steigt zu Beginn des nächsten Jahres die reguläre Altersgrenze. Dies gilt für Versicherte, die 1958 geboren wurden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in 2-Monats-Schritten weiter. 2031 ist dann die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.

Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-aktuell/2023/2023-12-04-aenderungen-rv-2024.html

Minijob-Grenze steigt von 520 Euro auf 538 Euro

Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – steigt 2024 von 520 Euro auf 538 Euro. Sie ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Da sich der Mindestlohn im kommenden Jahr von 12 Euro auf 12,41 Euro erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze.

Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-aktuell/2023/2023-12-04-aenderungen-rv-2024.html

Mindestlohn: Mehr Geld in vielen Branchen

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Allen Beschäftigten muss mindestens der Mindestlohn gezahlt werden. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmer:innen mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/neues-jahr-neue-gesetze-was-sich-fuer-verbraucherinnen-2024-aendert-90133

 

Das E-Rezept löst das rosa Rezept ab

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arztpraxen anstelle des rosa Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen. Das gilt auch für Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung. E-Rezepte werden zunächst für gesetzlich Versicherte ausgestellt. Um das E-Rezept über die E-Rezept-App einlösen zu können, benötigt man neben der NFC-fähigen Gesundheitskarte auch eine Pin von der Krankenkasse. Über die E-Rezept-App ist das E-Rezept auch online bei einer Apotheke der Wahl bestellbar.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/neues-jahr-neue-gesetze-was-sich-fuer-verbraucherinnen-2024-aendert-90133

Der GKV-Zusatzbeitrag steigt

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben können, wird zum Jahreswechsel um 0,1 Prozent auf nun 1,7 Prozent erhöht. Jede Krankenkasse entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang sie den Zusatzbeitrag anhebt. Erhöht die eigene Krankenkasse den Zusatzbeitrag, können gesetzlich Versicherte über ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt, zu einer anderen Krankenkasse wechseln.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/gesundheit-pflege/gesundheit-und-pflege-89983

Private Krankenversicherung (PKV) wird teurer

Viele privat Krankenversicherte erhalten derzeit Post von ihrem Versicherer mit teils deutlichen Beitragserhöhungen. In der PKV werden die Beiträge 2024 um durchschnittlich rund sieben Prozent steigen. Es sind zwar nicht alle Versicherten betroffen, in einzelnen Fällen kann die Steigerung jedoch sogar zweistellig ausfallen. Wer das finanziell nicht stemmen kann, hat einen Rechtsanspruch, innerhalb der Versicherung in einen anderen Tarif mit gleichartigem oder niedrigerem Schutz zu wechseln oder die Selbstbeteiligung zu erhöhen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Rückkehr zur Gesetzlichen Krankenversicherung möglich, zum Beispiel über die Familienversicherung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit. Versicherte müssen in der Regel unter 55 Jahre alt sein.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/geld-versicherungen/finanzen-und-versicherung-89977

Betriebliche Altersvorsorge: Höhere Beträge bei Entgeltumwandlung

Weil die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung zum Jahreswechsel von bisher 87.600 Euro auf 90.600 Euro im Jahr steigt, ändern sich auch die Grenzen für die sozialabgaben- und steuerfreien Beträge im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung. Bis zu 4 Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben und 8 Prozent ohne Abzug von Steuern in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds umwandeln.

Der maximale sozialabgabenfreie Anteil erhöht sich durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 292 auf 302 Euro monatlich, der steuerfreie von 584 auf 604 Euro monatlich.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/geld-versicherungen/finanzen-und-versicherung-89977

Änderungen beim Kinderkrankengeld

Zum Jahresende laufen die Corona-Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld aus. Für 2024 und 2025 wird nun das Kinderkrankengeld bei Erkrankung von Kindern jeweils für 15 Tage pro Elternteil gezahlt. Vor Corona waren es zehn Tage. Alleinerziehende können nun bis zu 30 Tage pro Kind in Anspruch nehmen. Kinderkrankengeld ist für Kinder bis zum 12. Lebensjahr vorgesehen. Künftig müssen Eltern bei Erkrankung eines Kindes nicht mehr direkt zum Arzt gehen, um Kinderkrankengeld zu erhalten. Erst ab dem vierten Tag braucht es dann eine Bestätigung der Kinderarztpraxis.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/gesundheit-pflege/gesundheit-und-pflege-89983

Elternzeit: Neue Meldepflicht

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arbeitgeber den Beginn und das Ende einer Elternzeit der zuständigen Krankenkasse im DEÜV-Verfahren melden.

Quelle: https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/2024-das-ist-neu-fuer-arbeitgeber-und-arbeitnehmer

Firmenfeiern und Geschenke

Die Freigrenze für betriebliche Geschenke an Kunden und Geschäftspartner soll ab 2024 von 35 auf 50 Euro erhöht werden. Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen soll von 110 auf 150 Euro steigen. Darüber hinaus liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Das gilt dann nach wie vor für maximal zwei Veranstaltungen im Jahr.

Quelle: https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/2024-das-ist-neu-fuer-arbeitgeber-und-arbeitnehmer

Inflationsausgleichsprämie 

Arbeitgeber, die das noch nicht getan haben, können allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine steuerfreie Prämie zahlen, um die finanziellen Belastungen angesichts der Inflation zumindest etwas abzufedern. Deadline ist der 31. Dezember 2024, bis dahin ist die Auszahlung der Inflationsprämie steuerfrei. Das steuer- und sozialabgabenfreie Extra zum Gehalt darf bis zu3.000 Euro betragen. Der Spielraum ist groß. Die Prämie kann eine Einmalzahlung sein oder aber der Betrieb überweist Teilbeträge verteilt auf mehrere Monate.

Quelle: https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/2024-das-ist-neu-fuer-arbeitgeber-und-arbeitnehmer

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Seit November 2023 tritt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz schrittweise in Kraft. Fachkräfte sollen schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können. Die Verdienstgrenze für die Blaue Karte wird abgesenkt. Wer zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat, kann als Fachkraft nach Deutschland kommen. Neu ist zudem eine Chancenkarte mit einem Punktesystem.

Quelle und weitere Infos: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/fachkraefteeinwanderungsgesetz-2182168