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Zum 1. Oktober 2025 werden die beihilfefähigen Höchstbeträge für die bayerischen Landesbeamten angepasst. Die aktualisierte Auflistung können Sie jeder Zeit im Downloadcenter unserer Homepage www.bay.physio-deutschland.de abrufen. Bitte beachten Sie: In der Liste, die uns das Bayerische Finanzministerium zur Verfügung gestellt hat, fehlt die Übermittlungsgebühr an den Arzt. Diese bleibt unverändert bei € 1,40. 

Die Beihilfesätze für Bundesbeamte wurden bereits zum 1. September 2025 angehoben. Auch hierzu finden Sie eine entsprechende Liste im Downloadcenter. 

Wie immer gilt: Die beihilfefähigen Höchstsätze stellen keine Preisliste für Leistungserbringer dar. Maßgeblich bleibt immer der im Behandlungsvertrag zwischen Patient*in und Praxis vereinbarte Preis – dieser sollte nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkuliert werden und nicht von möglichen Erstattungen abhängig sein.