Beihilfe Bayern: Sätze steigen zum 01. Oktober 2025

Zum 1. Oktober 2025 werden die beihilfefähigen Höchstbeträge für die bayerischen Landesbeamten angepasst. Die aktualisierte Auflistung können Sie jeder Zeit im Downloadcenter unserer Homepage www.bay.physio-deutschland.de abrufen. Bitte beachten Sie: In der Liste, die uns das Bayerische Finanzministerium zur Verfügung gestellt hat, fehlt die Übermittlungsgebühr an den Arzt. Diese bleibt unverändert bei € 1,40.
Die Beihilfesätze für Bundesbeamte wurden bereits zum 1. September 2025 angehoben. Auch hierzu finden Sie eine entsprechende Liste im Downloadcenter.
Wie immer gilt: Die beihilfefähigen Höchstsätze stellen keine Preisliste für Leistungserbringer dar. Maßgeblich bleibt immer der im Behandlungsvertrag zwischen Patient*in und Praxis vereinbarte Preis – dieser sollte nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkuliert werden und nicht von möglichen Erstattungen abhängig sein.