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12.05.2021

BGW weist auf verschärfte Maßnahmen beim Umgang mit Bestandsliegen hin

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) weist aktuell darauf hin, dass ab sofort strengere Regelungen für den Umgang mit elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen gelten.

Der Anlass der strengeren Regelungen ist eine neue Information der für Medizinprodukte zuständigen Obersten Landesbehörden und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den Sicherheitsrisiken von elektrisch höhenverstellbaren Untersuchungs- und Behandlungsliegen.

Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zu den Bestandsliegen, da diese auf mögliche Mängel hin zu überprüfen sind. Sollte ein Mangel festgestellt werden, muss die Liege fachgerecht nachgerüstet oder repariert werden. Auch Liegen, die bereits mit einer Sperrbox ausgestattet sind, bedürfen einer Überprüfung und, soweit es sich um die einzige technische Sicherheitseinrichtung handelt, einer Nachrüstung.