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10.10.2025 – Regionalverband Bayern

Krankenhausreform: Netzwerk BiG fordert Einbeziehung der Berufsgruppen

Mit einer Stellungnahme positioniert sich das Netzwerk Berufe im Gesundheitswesen (BiG) zum Gesetzentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG).

Im Dezember 2024 wurde das Krankenhausversorgungs­verbesserungsgesetz (KHVVG) verabschiedet. Nach dem Regierungswechsel hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits einen Referentenentwurf zum.  Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) veröffentlicht. Am 8. Oktober war der Gesetzentwurf nun im Kabinett und das Gesetzgebungsverfahren hat damit begonnen.

Ziel des KHAG ist es, die praktische Umsetzung des im Dezember vergangenen Jahres von der Vorgängerregierung verabschiedeten KHVVG zu „erleichtern“ beziehungsweise zu „verbessern“.  Dabei wird unter anderem auf die Verschiebung von Fristen (z. B. zur Vorhaltevergütung) und auf die Schaffung zahlreicher Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen gesetzt. Die Mittel zur Finanzierung der Reform, vorgesehen sind hierfür 25 Milliarden Euro, verteilt auf mehrere Jahre, sollen nach dem Entwurf nicht mehr von der Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern vom Bund bereitgestellt werden.

Aus Sicht des Netzwerk BiG, dem Physio Deutschland für die Physiotherapie angehört, bleiben aber wichtige Fragen weiterhin ungeklärt. Für Physio Deutschland ist Marc Akel im Netzwerk aktiv. Er leitet als Physiotherapeut eine Klinikabteilung in Bonn und ist Vorstandsmitglied in der Region NRW von Physio Deutschland. „Noch immer werden die Therapieberufe bei der Umsetzungsplanung der Krankenhausreform nicht beteiligt. Wir werden hier mit dem Netzwerk weiter dran bleiben, weil eine Nicht-Beteiligung Chancen für eine verbesserte Versorgung der Menschen im stationären Setting vergibt“, betont Marc Akel.

Die zentralen Kritikpunkte

Das Netzwerk BiG bemängelt insbesondere, dass wichtige Berufsgruppen in der Krankenhausversorgung nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dazu zählen die therapeutischen und medizinisch-diagnostischen Berufe, die einen unverzichtbaren Beitrag zu einer leitliniengerechten, qualitativ hochwertigen und sicheren Versorgung leisten.

Die fehlende Berücksichtigung dieser Professionen in den Leistungsgruppen gefährdet nach Ansicht des Netzwerks die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit.

Daher fordert das Netzwerk BiG, diese Berufsgruppen sowohl in den Leistungsgruppen als auch in dem für die Erstellung und Beschreibung der Leistungsgruppen zuständigen Ausschuss verbindlich einzubeziehen – um Gleichbehandlung, fachliche Expertise und eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Versorgung sicherzustellen.

Kritisch gesehen wird auch die geplante Streichung von insgesamt vier Leistungsgruppen, in denen die genannten Berufe eine Relevanz hätten. Zu nennen sind hier vor allem die Leistungsgruppen „spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und „spezielle Kinder und Jugendmedizin“.

Auch außerhalb des Netzwerks BiG werden Stimmen laut, die Kritik an den neuen Reformvorschlägen haben. Unter anderem äußert der Bundesverband Geriatrie, dass die geplanten Veränderungen nicht zu einer Verbesserung der geriatrischen Krankenhausversorgung führen würden und eine gesicherte, bedarfsgerechte und zukunftsfähige Versorgung dadurch gefährdet sei. Die geäußerte Kritik wird vom Netzwerk BiG geteilt.