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10.11.2020

Bundesrahmenvertrag: Physiotherapeutische Verbände reichen Begründungen bei der Heilmittel-Schiedsstelle ein

Am 09. November 2020 haben die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, VDB, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND ihre Forderungen zum neuen Bundesrahmenvertrag gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle ausführlich schriftlich begründet.

Dabei schildern die Physiotherapie-Verbände gemeinsam die Forderungen aus den Verhandlungen gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle, bei denen es während der Verhandlungen zu keiner Einigung gekommen ist. Im nächsten Schritt hat der GKV-Spitzenverband ebenfalls vier Wochen Zeit, auf die begründeten Forderungen der Verbände gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle zu reagieren.

Verhandlungen im Oktober gescheitert

Zur Erinnerung: Die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie haben die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband am 9. Oktober für gescheitert erklärt. Daher ist nun die unabhängige Schiedsstelle am Zug, bei den noch offenen Punkten eine Entscheidung zu treffen. Dabei geht es unter anderem um das Hauptthema Vergütung, um eine Anpassung der Leistungsbeschreibung, neue Leistungspositionen wie die „physiotherapeutische Diagnostik“ sowie um relevante Fragen zum Allgemeinen Teil des Rahmenvertrags und zu den Prüfpflichten.

Über das Schiedsverfahren

Das Schiedsverfahren ist formal eine Art Gerichtsverfahren, dessen Hauptteil die Darlegung der jeweiligen Forderungen und die mündliche Verhandlung sein wird. Die Schiedspersonen werden aufgrund dieser Verhandlung im Anschluss ihre Entscheidungen treffen. Über die nächsten Schritte und den weiteren Zeitplan werden die Verbände weiter informieren.

Informationen zur neuen Heilmittel-Schiedsstelle und den daran beteiligten Personen finden Interessierte hier.