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Entscheidung der Gesetzlichen Unfallversicherung zu den Corona-Sonderregelungen in Bezug auf die Fristenregelungen steht noch aus
Die Entscheidung über die Verlängerung der Corona-Sonderregelungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zum spätesten Behandlungsbeginn und Unterbrechung wird von den zuständigen Gremien der DGUV erst Ende Juli gefällt. Eine Verlängerung ist aber wahrscheinlich.
Die Corona-Sonderregelungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger sahen bislang vor, dass die 7-Tage-Frist für den Behandlungsbeginn weiter auf 14 Tage verlängert wird, Unterbrechungen von 14 Kalendertagen bei Akutpatienten und vier Wochen bei Langzeitbehandlungen (bei vorliegender Dauerverordnung durch UVT - Einzelfallentscheidung) sind zulässig.
Sobald die Entscheidung der Gremien vorliegt, informieren wir umgehend.
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