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01.10.2026 – Regionalverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland

Frühförderung im Blick: VIFF fordert klare Regelungen bei der Kinder- und Jugendhilfereform

Mit dem Entwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetzes (1. KJHSRG) soll die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver und zugleich weniger bürokratisch gestaltet werden. Die VIFF (Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung – Bundesvereinigung e. V.) begrüßt diese Zielsetzung grundsätzlich, sieht für die interdisziplinäre Früherkennung und Frühförderung jedoch noch wichtigen Änderungsbedarf.

Was bedeutet die geplante Reform für die Frühförderung?

Für die Praxis besonders relevant: Die Frühförderung ist als Komplexleistung darauf ausgerichtet, medizinische, therapeutische, psychologische und heilpädagogische Leistungen miteinander zu verbinden. Ein niedrigschwelliger Zugang, die interdisziplinäre Diagnostik sowie die kontinuierliche Anpassung des Förder- und Behandlungsplans sind dabei zentrale Bestandteile.

Die VIFF sieht die Gefahr, dass durch das neue SGB VIII für ein Kind mehrere unterschiedliche Planverfahren nebeneinandergreifen könnten – etwa Förder- und Behandlungsplan, Teilhabeplan, Gesamtplan und Hilfeplan. Aus Sicht der VIFF würde dies die gewünschte Entbürokratisierung konterkarieren. Vorgeschlagen wird deshalb, bei Leistungen der Frühförderung den interdisziplinär erstellten Förder- und Behandlungsplan als zentrales Verfahren zu nutzen.

Auch die Verlaufsdiagnostik spielt eine wichtige Rolle: Bei komplexen Rehabilitationsleistungen wird der Unterstützungsbedarf im Verlauf kontinuierlich gemeinsam mit den Familien überprüft und angepasst. Eine zusätzliche Trennung von Bedarfsermittlung und Leistungserbringung könnte nach Einschätzung der VIFF zu weiteren Verfahren, Wartezeiten und Kosten führen.

Ein weiterer zentraler Punkt ist der Erhalt der Komplexleistung nach § 46 SGB IX. Die geplante infrastrukturelle Bildungsassistenz soll nach dem Vorschlag der VIFF die Frühförderung nicht ersetzen. Nur so bleibt die koordinierte Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern, insbesondere den Krankenkassen, erhalten.

Wir unterstützen die Forderung der VIFF, die Reform konsequent an den Bedarfen der Kinder und Familien auszurichten: ein abgestimmtes Verfahren statt paralleler Planungen, interdisziplinäre Bedarfsermittlung statt zusätzlicher Schnittstellen und der Erhalt der Komplexleistung Frühförderung.


Die vollständige Stellungnahme und den Flyer findet ihr hier: