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Gebührenerhöhung bei der DGUV verhandelt
Bereits am 06. Juli 2022 haben die Physiotherapieverbände mit der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) über eine Erhöhung der Gebühren verhandelt. Nun haben die Gremien der Verbände und der DGUV dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Wir berichten über die Ergebnisse im Detail.
Fünf Prozent lineare Erhöhung ab 01. Oktober 2022
Für PHYSIO-DEUTSCHLAND haben Markus Norys (Sprecher der Großen Verhandlungskommission) und Thorsten Vogtländer (Geschäftsführer) in Berlin teilgenommen.
Erwartungsgemäß haben die Verhandlungsführer der DGUV die Physiotherapieverbände über die schwierige finanzielle Situation der Gesetzlichen Unfallversicherung im Allgemeinen und der von der Coronakrise speziell betroffenen Berufsgenossenschaften informiert. Nichtsdestotrotz haben die Physiotherapieverbände an der spürbaren Anpassung der Gebühren festgehalten.
Das Ergebnis: Die Gebühren der DGUV erhöhen sich für alle Behandlungen, die ab dem 01. Oktober 2022 durchgeführt werden, linear um fünf Prozent. Damit erhöht sich die Gebühr für eine krankengymnastische Behandlung von 12,46 Euro auf neu 13,08 Euro. Die Manuelle Therapie steigt die Gebühr von aktuell 14,87 Euro auf 15,61 Euro ab Oktober.
Weitere Verhandlungserfolge erzielt
Die Verhandlungen waren alles andere als ein Selbstläufer. Trotzdem konnten wir neben der linearen Erhöhung der Gebühren auch eine Steigerung des Kilometergeldes für den Hausbesuch erzielen. Hier steigen die die abrechenbaren Gebühren von 36 Cent auf 38 Cent pro Kilometer an.
Zwei weitere wichtige Punkte konnten die Physiotherapieverbände vereinbaren: Zum einen haben die Berufsverbände ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall, dass der Gebührenabschluss in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) höher als fünf Prozent ausfällt. Außerdem ist das sogenannte Wegegeld (Position 8603) für Hausbesuche von 38 Cent an den Erstattungssatz im Bundesreisekostengesetz gebunden ist. Steigt der Betrag dort, gilt der erhöhte Satz auch für den Vertrag mit der DGUV.
Die Laufzeit der Vereinbarung gilt für alle Behandlungen ab dem 01. Oktober 2022 bis zum 31. August 2023.
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