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Gesetzliche Unfallversicherung: Preisanpassungen zum 01. Januar 2024 und die weitere Erhöhung durch den GKV-Vergütungsabschluss werden zusammengefasst
Am 01. Dezember 2023 haben wir berichtet, dass die Vergütungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV/SVLFG) zum 01. Januar um rund 4,9 Prozent steigen. Zudem steigen die Vergütungen in der gesetzlichen Unfallversicherung künftig automatisch, wenn es in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Preissteigerungen gibt. Diese Regelung hätte bereits zum 01. Februar 2024 gegriffen, wird aber nun zu einer Anpassungsstufe zusammengefasst und auf den 1. Januar 2024 vorgezogen.
Mit dem gestern veröffentlichten Gebührenabschluss in der GKV zum 01. Januar in Höhe von 6,44 Prozent, steigt die Vergütung in der Unfallversicherung zusätzlich zur Anpassung zum 01. Januar 2024 in einer zweiten Stufe. Beide Anpassungsstufen zusammengefasst entsprechen einem Gesamterhöhungsvolumen von circa 10,9 Prozent.
Bitte beachten: Für die Abrechnung der neuen Vergütung ist der erste Behandlungstag einer Verordnung ausschlaggebend. Die Gebühren können daher für Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31. Dezember 2023 stattfindet, in Rechnung gestellt werden.
"Wir sind sehr froh, dass wir mit diesem Ergebnis unseren Praxen unnötige Bürokratie ersparen und es außerdem zu einer vorzeitigen Umsetzung der zweiten Stufe des Vergütungsabschlusses mit der Unfallversicherung kommt“, betont Thorsten Vogtländer, Geschäftsführer und Verhandlungsbeteiligter von PHYSIO-DEUTSCHLAND.
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