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03.06.2020

Gesetzliche Unfallversicherung verlängert Übergangsmaßnahmen bis 30.06.2020

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger haben am heutigen Dienstag erklärt, dass man sich der Verlängerung der Sonderregelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung anschließt.

Danach gelten die Sonderregelungen zu den gelockerten Fristenregelungen und zur Videobehandlung bis einschließlich 30.06.2020 weiter. Die Möglichkeit der Teilabrechnung endete – wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – zum 31.05.2020.