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20.07.2021

Hochwasserhilfe: Physiotherapieverbände bündeln Hilfsaktionen

Noch immer herrscht in den betroffenen Hochwassergebieten der absolute Krisenmodus. Viele Helferinnen und Helfer leisten vor Ort Großartiges. Parallel dazu bündeln die vier Physiotherapie-Verbände ihre Hilfs- und Informationsangebote für betroffene Physiotherapiepraxen. Das Ziel der Task Force Hochwasserhilfe: Ermittlung des Bedarfs vor Ort, Koordination von konkreten Sach-, Organisations- und Finanzhilfen sowie die unbürokratische Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen in den Krisenregionen.

Fortlaufend haben der Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND), der VDB-Physiotherapieverband und der Verband für Physikalische Therapie (VPT) die aktuelle Situation der Physiotherapiepraxen in den Überschwemmungsgebieten analysiert und regionale Rückmeldungen aus betroffenen Praxen gesammelt. In einem Krisenmeeting am Montag, 19. Juli, haben die Mitglieder der Task Force die Informationen zusammengeführt und weitere Schritte besprochen.

Die Verbände sind sich einig: Hilfe muss passgenau und zielgerichtet erfolgen! Aus diesem Grund laufen bereits seit vergangener Woche konkrete Gespräche beispielsweise mit dem GKV-Spitzenverband, den ARGEn vor Ort sowie den Kostenträgern in den jeweiligen Regionen.

GKV-Spitzenverbandes setzt die Überprüfung der vertragskonformen Heilmittelabgabe aus

Heute hat der GKV-Spitzenverband sich schriftlich geäußert und folgendes mitgeteilt: Vom Hochwasser betroffene Praxen erhalten die Möglichkeit, die Behandlungen an anderen Orten zu erbringen – zunächst bis zum 15. August 2021. So können beispielsweise Heilmittel, für die kein Hausbesuch verordnet war, im Haus des Versicherten oder an einem anderen Ort erbracht werden. Dadurch entsteht jedoch kein Anspruch auf die Hausbesuchsvergütung. Entsprechende Verordnungen müssen mit dem Kürzel „HW“ markiert werden.

Anspruch auf Kurzarbeitergeld

Wir weisen darauf hin, dass Menschen aus den betroffenen Regionen einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Aus Sicht der Verbände ist die aktuelle Situation in den betroffenen Regionen ein „unabwendbares Ereignis“ durch „außergewöhnliche Witterungsumstände“ und damit besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Weitere Informationen erhalten Betroffene über ihren Steuerberater.

Ermittlung von Sonderkonditionen bei Firmen

Neben dem Zusammenstellen von Sonderbedingungen im Verwaltungsbereich sind wir im Dialog mit Abrechnungs- und Softwarefirmen. Viele haben schon heute Erleichterungen angekündigt. Wie diese aussehen können, muss im Einzelfall entsprechend geprüft werden.

Auch Praxisausstatter signalisieren Entgegenkommen beim Materialeinkauf.

Landes- und Bundesmittel

In der nächsten Zeit werden von den Bundesländern und der Bundesregierung Soforthilfen und Aufbauprogramme zur Verfügung stehen. Betroffene sollten hierzu die örtlichen Veröffentlichungen beachten.

Aufruf an alle betroffenen Praxen

Die Berufsverbände IFK, VDB, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND rufen nochmals alle betroffenen Praxen auf, möglichst zeitnah mit einem der Verbände Kontakt aufzunehmen. Gemeinsam bündeln die Verbände dann den Hilfsbedarf und koordinieren eventuelle Sach- oder Geldspenden für die betroffenen Praxen.

Die letzten Tage haben bereits die große Solidarität und Hilfsbereitschaft unter den Kolleginnen und Kollegen gezeigt. Vielen Dank an alle, die keine Mühe scheuen, aktiv zu werden. Damit möglichst viel dieser Hilfsbereitschaft zielgerichtet in den Regionen und bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen ankommt, hat sich die Task Force der vier Physiotherapieverbände gegründet und arbeitet auf Hochtouren an unbürokratischen Lösungen.

Gemeinsam werden wir fortlaufend über die Medienkanäle der Verbände berichten und die Geschäftsstellen aller vier Verbände stehen für Fragen der betroffenen Praxen bereit.