Höchstbeträge der Beihilfe steigen zum 1. September 2025

Die neuen Höchstsätze im Überblick:
- Ärztlich verordneter Hausbesuch einschließlich Fahrtkosten: 27,60 Euro (bisher 25,60 Euro)
- Besuch einer Patientin oder eines Patienten in einer sozialen Einrichtung oder Gemeinschaft, einschließlich Fahrtkosten: 18,00 Euro je Patient*in (bisher 16,70 Euro)
- Versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung: 98,60 Euro (bisher 91,38 Euro)
Diese Höchstsätze sind in der Beihilfeverordnung unter dem Abschnitt „Bereich Sonstiges“ verankert und gelten für alle Heilmittelbereiche.
Wichtig:
- Die Regelungen betreffen ausschließlich Bundesbeamte (z. B. Zollbeamte).
- Für Landesbeamte (z. B. Lehrer*innen) gelten die Vorgaben der jeweiligen Landesverordnungen. In einigen Bundesländern erfolgt die Anpassung automatisch, in anderen hingegen (noch) nicht.
Für Leistungserbringer gilt: Die beihilfefähigen Höchstsätze stellen keine Preisliste dar. Maßgeblich bleibt immer der im Behandlungsvertrag zwischen Patient*in und Praxis vereinbarte Preis – dieser sollte nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkuliert werden und nicht von möglichen Erstattungen abhängig sein.
Position von Physio Deutschland:
Auch wenn die aktuellen Anpassungen einen Schritt darstellen, sehen wir weiterhin Handlungsbedarf – insbesondere, da nicht alle Bundesländer eine automatische Übernahme vorsehen und so unnötige Verzögerungen entstehen. Wir setzen uns daher für zeitnahe und vollständige Anpassungen – einschließlich höherer Erstattungen – ein und informieren, sobald es Neuerungen gibt.