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Umsetzung elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – hilfreiche Informationen
Seit dem 01. Januar 2023 gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Auch wenn die aktuelle Grippewelle am Abklingen ist, haben doch viele Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber in den letzten Tagen erste Erfahrungen mit der Umstellung gemacht. Deshalb stellen wir in dieser Meldung hilfreiche Informationen zur eAU für Interessierte zusammen.
Was nun gilt
Seit 01. Januar 2023 erhalten Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht mehr in Papierform von ihren Angestellten. Sie müssen diese selbst als eAU direkt bei der Krankenkasse abrufen. Allerdings haben die Angestellten weiterhin die gesetzliche Pflicht, ihre Arbeitsstelle über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit unmittelbar zu informieren.
So läuft das Verfahren der eAU seit Januar 2023
Die Meldung an die Krankenkasse erfolgt bereits seit einem Jahr digital durch die Arztpraxis am Tag der Ausstellung bis spätestens 24 Uhr. Neu: Im nächsten Schritt muss nun der Praxisinhaber oder die Praxisinhaberin beziehungsweise die Steuerkanzlei der Praxis beim Kommunikationsserver der Krankenkasse des Beschäftigten eine Anfrage zum Abruf der eAU stellen. Die Krankenkasse stellt die eAU zum Abruf danach auf dem Kommunikationsserver bereit. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin beziehungsweise der Beauftragte erhält eine Benachrichtigung über die erfolgte Bereitstellung. Der Abruf sollte am Folgetag der ärztlichen Feststellung möglich sein. Voraussetzung dafür ist die fristgemäße Übermittlung der Daten aus der Arztpraxis an die Krankenkasse. Die neue Regelung zur eAU gilt für alle gesetzlich Versicherten und damit auch für geringfügig Beschäftigte in einer Praxis, nicht aber für privat Versicherte.
Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung
Haben Sie schon mal etwas von der informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) gehört? Die ITSG entwickelt und bietet Service rund um den elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen.
Das Informations- und Serviceportal wurde von der ITSG GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entwickelt. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat die ITSG GmbH damit beauftragt, das Portal zu betreiben und weiter zu entwickeln.
Service: sv.net für den Abruf der eAU nutzen
Mit der Internetanwendung sv.net/standard können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise etc. schnell online erstellen und an die gesetzlichen Sozialversicherungsträger übermitteln. Auch für den Abruf der eAU bietet das Portal Informationen und die Abrufmöglichkeit als Serviceleistungen an:
Erste Informationen zu sv.net und häufig gestellte Fragen finden Interessierte hier.
Sie kennen sv.net bereits, wollen nun aber wissen, wie das mit dem Abruf der eAU funktioniert? Dann klicken Sie hier und schauen Sie sich das Erklärvideo dazu an.
Eine Liste von häufig gestellten Fragen rund um den Abruf der eAU über sv.net gibt es hier.
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