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13.04.2021

Bundesrahmenvertrag: VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND setzen auf zweites Schiedsverfahren

Nachdem es auch im Zuge des ersten Schiedsspruchs und den sich anschließenden weiteren Verhandlungen nicht zu einer Einigung mit den Krankenkassen gekommen ist, arbeiten PHYSIO-DEUTSCHLAND und der Verband Physikalische Therapie (VPT) auf eine schnelle Klärung der offenen Fragen und Punkte hin.

Weiteres Schiedsverfahren soll Klärung bringen

Klage, Schiedsverfahren oder vielleicht beides? Nach intensiven Beratungen setzen VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND im nächsten Schritt auf ein weiteres Schiedsverfahren. Ziel wird die Festsetzung konkreter, angemessener Preise sein, wie es das Gesetz vorsieht. Das neue Schiedsverfahren wird von allen vier maßgeblichen Verbänden unterstützt und vorbereitet. "Wir wollen eine zeitnahe Klärung der offenen Punkte. Deshalb setzen wir sehr auf das zweite Schiedsverfahren", betonen die Vorsitzenden der beiden mitgliederstärksten Physiotherapieverbände Andrea Rädlein (PHYSIO-DEUTSCHLAND) und Hans Ortmann (Verband Physikalische Therapie - VPT).
Neben den Preisen wird es auch um die Frage nach dem Inkrafttreten des Bundesrahmenvertrages mit all seinen Erleichterungen für die Physiotherapiepraxen gehen. Die Verbände werden nun erneut das Scheitern der Verhandlungen erklären und die Schiedsstelle anrufen. Berücksichtigt man den potenziellen Zeitplan, könnte es im Juli 2021 zur Verhandlung und möglicherweise zu einem erneuten Schiedsspruch kommen.

Klage bleibt als Option

VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND haben beschlossen, in der aktuellen Situation nicht gegen den ersten Schiedsspruch zu klagen. Die Dauer eines Klageverfahrens durch mehrere Instanzen macht eine schnelle Entscheidung äußerst unwahrscheinlich. Zudem besteht die Gefahr, dass ein Klageverfahren etwaige Verhandlungen weiter verzögern, weil eine der Parteien zunächst den Ausgang des Klageverfahrens abwarten will. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Gericht vermutlich keine Preise festsetzen, sondern die Angelegenheit eher wieder an die Schiedsstelle zurückverweisen wird. Besonders dieser zeitliche Aspekt, aber auch die Kosten eines Klageverfahrens, stehen aus Sicht von VPT und PHYSIO DEUTSCHLAND in keiner Relation zum möglichen Nutzen einer gerichtlichen Entscheidung.

Ein weiteres Schiedsverfahren schafft hingegen für die Physiotherapiebranche die Möglichkeit, dass der Bundesrahmenvertrag mit seinen zahlreichen Verbesserungen für die Physiotherapeuten in Kraft treten kann und zeitnah Preise festgesetzt werden können. Die Option einer Klage besteht auch nach einem zweiten Schiedsspruch weiter.  

VPT und PHYSIO Deutschland werden weiter zeitnah über den weiteren Verlauf berichten.
Fragen können Interessierte gerne an die gemeinsame Mailadresse von VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND an info(at)physio-deutschland-vpt.community schicken.