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G-BA fällt wichtige Beschlüsse für Physiotherapeuten
Am 17. September 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit Beschlüssen für Klarheit bei der Frist für den Behandlungsbeginn nach dem 30. September geschaffen und gleichzeitig die Möglichkeit für regionale Besonderheiten geschaffen. Hier alle Infos dazu.
28-Tage-Frist gilt verbindlich
Der G-BA hat heute beschlossen, dass die Frist für den spätesten Behandlungsbeginn auch nach dem 01. Oktober 28 Tage beträgt. Eine Verlängerung dieser Frist wurde erforderlich, weil der G-BA das Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinien aufgrund von technischen Schwierigkeiten bei den Softwareanbietern vom 01. Oktober 2020 auf den 01. Januar 2021 verschoben hatte. Mit dem heute gefassten Beschluss schließt der G-BA diese dreimonatige Lücke.
Regionale Infektionszahlen können kurzfristige Beschlüsse möglich machen
Der G-BA hat heute einen Grundsatzbeschluss gefasst, der dem Gremium ermöglicht auf regionale Besonderheiten bei der Entwicklung der Infektionszahlen schnell zu reagieren Für den Heilmittelbereich wurden dazu die zwei folgenden Punkte beschlossen:
Leistungserbringung per Videobehandlung
Folgeverordnung nach telefonischer Anamnese
Im Fokus stehen bei diesen Maßnahmen stets die regionalen Infektionszahlen und damit der Schutz der Patienten vor einer Infektion mit Covid-19.
Die Pressemitteilung zu den heutigen Beschlüssen finden Interessierte hier.
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