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01.10.2020

Hygienepauschale: Bundesbeihilfe und Private Versicherer (PKV) verlängern Erstattung

Die Privaten Krankenversicherer und die Bundesbeihilfe erstatten auch über den 30. September 2020 hinaus den corona-bedingten Mehraufwand für Hygienemaßnahmen in Physiotherapiepraxen.

Zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020 erstatten PKV und Bundesbeihilfe ihren Versicherten pro Behandlung 1,5 Euro für den Hygienemehraufwand in den Praxen.

Bei Patienten, die im sogenannten Basis- beziehungsweise Notlagentarif versichert sind, ist die Erstattungshöhe auf 1,50 pro Verordnung begrenzt. Um Probleme in der weitgehend automatisierten Rechnungsbearbeitung zu vermeiden, muss diese Position in der Abrechnung der Heilmittelpraxis ausdrücklich als Hygienepauschale bezeichnet werden.