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Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 - letzte Unklarheiten beseitigt
Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden.
Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen "klassischen" Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.
Die Preise steigen danach für alle Blankoverordnungen, die ab dem 01. April 2025 ausgestellt werden. Die Preise "klassischer" Verordnungen erhöhen sich stattdessen für alle Behandlungen, die ab dem 01. April 2025 durchgeführt werden.
Die maßgeblichen Physiotherapieverbände bedauern die uneinheitliche Vorgehensweise und haben wenig Verständnis dafür, dass die GKV sich einer pragmatischeren Lösung verweigert hat.